Zu den Funktionen und Befugnissen des Welt-Ombudsmus als öffentlicher Verteidiger gehören die folgenden1:
Die Völker der Erde und alle Einzelpersonen vor Verletzungen oder Vernachlässigung der universellen Menschen- und Bürgerrechte zu schützen, die in Artikel 12 und anderen Abschnitten der Weltverfassung festgelegt sind.
Die Bevölkerung der Erde vor Verstößen gegen die Weltverfassung durch Amtsträger oder Stellen der Weltregierung zu schützen, einschließlich gewählter und ernannter Amtsträger oder öffentlicher Bediensteter, ungeachtet des Organs, der Abteilung, des Amtes, der Stelle oder des Rangs.
Auf die Umsetzung der Richtungweisenden Grundsätze für die Weltregierung hinzuwirken, wie sie in Artikel 13 der Weltverfassung definiert sind.
Das Wohlergehen der Menschen der Erde zu fördern, indem angestrebt wird sicherzustellen, dass bei der Umsetzung und Verwaltung der Weltgesetzgebung und des Weltrechts Bedingungen sozialer Gerechtigkeit und der Minimierung von Ungleichheiten erreicht werden.
Wachsam zu bleiben gegenüber Gefahren für die Menschheit, die aus technologischen Innovationen, Umweltstörungen und anderen vielfältigen Quellen entstehen, und Initiativen zur Behebung oder Verhütung solcher Gefahren einzuleiten.
Sicherzustellen, dass die Verwaltung ansonsten ordnungsgemäßer Gesetze, Verordnungen und Verfahren der Weltregierung nicht zu unvorhergesehenen Ungerechtigkeiten oder Ungleichheiten führt oder in Bürokratie oder Verwaltungsdetails erstarrt.
Beschwerden, Klagen oder Hilfeersuchen von jeder Person, Gruppe, Organisation, Vereinigung, Körperschaft oder Stelle in jeder Angelegenheit entgegenzunehmen und anzuhören, die in den Zuständigkeitsbereich des Welt-Ombudsmus fällt.
Das Amt der Weltgeneralstaatsanwälte oder jeden regionalen Weltstaatsanwalt aufzufordern, rechtliche Schritte oder Gerichtsverfahren einzuleiten, wann immer und wo immer dies nach Auffassung des Welt-Ombudsmus erforderlich oder wünschenswert erscheint.
Rechtliche Schritte und Gerichtsverfahren unmittelbar einzuleiten, wann immer der Welt-Ombudsmus dies für notwendig erachtet.
Die Arbeitsweise der Abteilungen, Büros, Ämter, Kommissionen, Institute, Organe und Stellen der Weltregierung zu überprüfen, um festzustellen, ob die Verfahren der Weltregierung ihre Zwecke angemessen erfüllen und dem Wohl der Menschheit in optimaler Weise dienen, und Empfehlungen für Verbesserungen abzugeben.
Dem Weltparlament und dem Präsidium einen Jahresbericht über die Tätigkeit des Welt-Ombudsmus vorzulegen, zusammen mit etwaigen Empfehlungen für gesetzgeberische Maßnahmen zur Verbesserung der Funktionsweise der Weltregierung mit dem Ziel, dem Wohl der Völker der Erde besser zu dienen.
Quellen:
1. Abschnitt 11.1, Artikel 11 der Constitution for the Federation of Earth (CFoE).
Seite zuletzt aktualisiert: 2026-07-11
