Der Rat der Welt-Ombudsleute wird von einer Kommission der Weltanwälte mit zwanzig Mitgliedern unterstützt.
Mitglieder der Kommission:
Nominierung:
Die Mitglieder der Kommission der Weltanwälte werden vom Rat der Welt-Ombudsleute aus den zwanzig Welt-Wahl- und Verwaltungsregionen nominiert, wobei für jede Region zwischen zwei und drei Kandidaten vorgeschlagen werden.
Wahl:
Ein Weltanwalt wird aus jeder der zwanzig Welt-Wahl- und Verwaltungsregionen von den drei Häusern des Weltparlaments in gemeinsamer Sitzung gewählt.
Amtszeit:
Weltanwälte üben ihr Amt für eine Amtszeit von fünf Jahren aus und können höchstens vier aufeinanderfolgende Amtszeiten dienen.
Qualifikation:
Mindestens dreißig Jahre alt, mindestens fünf Jahre juristische Erfahrung sowie eine Ausbildung in Rechtswissenschaft und andere einschlägige Bildung.
Quellen:
1. Abschnitt 11.2, Artikel 11 der Constitution for the Federation of Earth (CFoE).
Seite zuletzt aktualisiert: 2026-07-11
