Kommission der Weltanwälte

(unterstützt den Welt-Ombudsmus)

Der Rat der Welt-Ombudsleute wird von einer Kommission der Weltanwälte mit zwanzig Mitgliedern unterstützt.

Mitglieder der Kommission:

Nominierung:

Die Mitglieder der Kommission der Weltanwälte werden vom Rat der Welt-Ombudsleute aus den zwanzig Welt-Wahl- und Verwaltungsregionen nominiert, wobei für jede Region zwischen zwei und drei Kandidaten vorgeschlagen werden.

Wahl:

Ein Weltanwalt wird aus jeder der zwanzig Welt-Wahl- und Verwaltungsregionen von den drei Häusern des Weltparlaments in gemeinsamer Sitzung gewählt.

Amtszeit:

Weltanwälte üben ihr Amt für eine Amtszeit von fünf Jahren aus und können höchstens vier aufeinanderfolgende Amtszeiten dienen.

Qualifikation:

Mindestens dreißig Jahre alt, mindestens fünf Jahre juristische Erfahrung sowie eine Ausbildung in Rechtswissenschaft und andere einschlägige Bildung.

Quellen:

1. Abschnitt 11.2, Artikel 11 der Constitution for the Federation of Earth (CFoE).

Seite zuletzt aktualisiert: 2026-07-11