Mitglieder des Rates
Der Rat der Welt-Ombudsleute ist derzeit vakant. Die Ernennung steht bis zur nächsten Parlamentssitzung aus.
Nominierung:
Die Mitglieder, die den Rat der Welt-Ombudsleute bilden, werden vom Haus der Berater nominiert, mit drei Kandidaten aus jeder Kontinentalabteilung der Erde.
Wahl:
Ein Mitglied des Rates wird aus jeder der fünf Kontinentalabteilungen durch relative Mehrheit der drei Häuser des Weltparlaments in gemeinsamer Sitzung gewählt.
Amtszeit:
Die Amtszeit eines Welt-Ombudsmanns beträgt zehn Jahre. Ein Welt-Ombudsmann kann zwei aufeinanderfolgende Amtszeiten dienen. Das Amt des Haupt-Welt-Ombudsmanns rotiert alle zwei Jahre. Die Reihenfolge der Rotation wird vom Rat der Welt-Ombudsleute festgelegt.
Qualifikation:
Mindestens dreißig Jahre alt, mindestens fünf Jahre juristische Erfahrung sowie eine Ausbildung in Rechtswissenschaft und andere einschlägige Bildung.
Quellen:
1. Abschnitt 11.2, Artikel 11 der Constitution for the Federation of Earth (CFoE).
Seite zuletzt aktualisiert: 2026-07-11
