CWO-Mitglieder

(Mitglieder des Rates der Welt-Ombudsmänner)

Mitglieder des Rates

Der Rat der Welt-Ombudsleute ist derzeit vakant. Die Ernennung steht bis zur nächsten Parlamentssitzung aus.

Nominierung:

Die Mitglieder, die den Rat der Welt-Ombudsleute bilden, werden vom Haus der Berater nominiert, mit drei Kandidaten aus jeder Kontinentalabteilung der Erde.

Wahl:

Ein Mitglied des Rates wird aus jeder der fünf Kontinentalabteilungen durch relative Mehrheit der drei Häuser des Weltparlaments in gemeinsamer Sitzung gewählt.

Amtszeit:

Die Amtszeit eines Welt-Ombudsmanns beträgt zehn Jahre. Ein Welt-Ombudsmann kann zwei aufeinanderfolgende Amtszeiten dienen. Das Amt des Haupt-Welt-Ombudsmanns rotiert alle zwei Jahre. Die Reihenfolge der Rotation wird vom Rat der Welt-Ombudsleute festgelegt.

Qualifikation:

Mindestens dreißig Jahre alt, mindestens fünf Jahre juristische Erfahrung sowie eine Ausbildung in Rechtswissenschaft und andere einschlägige Bildung.

Quellen:

1. Abschnitt 11.2, Artikel 11 der Constitution for the Federation of Earth (CFoE).

Seite zuletzt aktualisiert: 2026-07-11